Unsere bewährte Qualität ist „Made in Germany“. Ab Modelljahr 2013 bieten wir Euch die Erweiterung unseres umfangreichen Garantieprogramms für alle Carbonrahmen und -gabeln auf sechs Jahre an. Hier die Garantiebestimmungen:
Gesetzliche Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt. Das bedeutet: Sollte das Fahrrad einen Mangel haben, der bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war (der Gefahrenübergang findet mit der Übergabe des Rades an den Käufer nach dem Kaufabschluss statt), so kann dieser diesen Mangel binnen 2 Jahren ab diesem Zeitpunkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Wir bitten zu beachten, dass hier, wie bei der Garantie, Verschleiß, Abnutzungserscheinungen und Alterung im üblichen Umfang keinen Sachmangel darstellen, sondern nur anfängliche, bei Gefahrenübergang vorhandene Mängel, gleich ob erkennbar oder noch verborgen.